«Pensionskassen müssen Herausforderungen selbstständig lösen – dafür braucht es gut ausgebildete Akteure»

Urs Hunziker, Direktor Fachschule für Personalvorsorge

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz stellt hohe Anforderungen an alle Akteure, die in der 2. Säule tätig sind. Zu Recht. Themen wie Verantwortung, Führung, Überwachung, Anlageentscheidungen, Versicherungsmodelle, Leistungsansprüche oder Rechtsfragen sind komplex und dynamisch. Daher ist es unerlässlich, dass sich alle Akteure kontinuierlich fortbilden – insbesondere Stiftungsrätinnen und -räte sowie Mitglieder von Anlagekommissionen. Nur durch regelmässige Schulungen und Weiterbildungen können sie ihre anspruchsvolle Rolle optimal ausfüllen und sicherstellen, dass ihre Pensionskasse im besten Interesse der Versicherten verwaltet wird. Ein jährlicher Aus- und Weiterbildungsplan sollte daher für alle Beteiligten Pflicht sein.

 

Das 3-Säulen-Konzept hat sich sehr gut bewährt und sichert den Schweizerinnen und Schweizern im Alter ein gutes Einkommen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Stimmbevölkerung der AHV grösseres Vertrauen entgegenzubringen scheint als der beruflichen Vorsorge. Mit ein Grund: Die AHV ist einfacher und verständlicher als das komplexe BVG-Räderwerk. In der beruflichen Vorsorge werden Anpassungen bzw. Abbaumassnahmen regelmässig politisch diskutiert. Während die Befürworter argumentieren, der Umwandlungssatz müsse gesenkt werden, um die Renten langfristig zu sichern, führen die Gegner das Argument des «Rentenklaus» ins Feld. Ohne den Gehalt der Argumente hier bewerten zu wollen, sind die bisherigen Ergebnisse an der Urne eindeutig: Abbaumassnahmen in der beruflichen Vorsorge sind bei der Schweizer Stimmbevölkerung nicht mehrheitsfähig. 

 

Pensionskassen sind darum gut beraten, die politischen Realitäten anzuerkennen und ihre strukturellen Herausforderungen selbständig zu lösen. Sie müssen das Heft selber in die Hand nehmen. Klar zu vermeiden sind Quersubventionen zwischen Kassen, die ihre Hausaugaben bereits erledigt haben und solchen, die das noch nicht gemacht haben. Zudem sind die Verbände mit ähnlichen oder gleichen Interessen aufgerufen, ihre politischen Aktivitäten zu koordinieren und mit einer Stimme zu sprechen. Zu vermeiden sind Aktionen von «Einzelmasken». Sie stiften bei der Bevölkerung in der Regel mehr Verunsicherung als Mehrwert.

 

Das führt zu folgender Konklusion: Wir dürfen stolz sein auf unser Schweizer Vorsorgekonzept und müssen diesem Sorge tragen. Abbaumassnahmen sind politisch nicht mehrheitsfähig. Darum sind die Pensionskassen aufgefordert, ihre strukturellen Hausaufgaben selbständig lösen. Das bedingt gut ausgebildete Akteure in der beruflichen Vorsorge, welche die Interessen der Versicherten kompetent wahrnehmen.