Eine Reform mit Zukunft

Josef Bachmann, Präsident des Vereins Innovation Zweite Säule

Ohne Zweifel haben die Parlamentarier es gut gemeint, aber nicht auf die Experten gehört. Deshalb haben sie weit über das Ziel hinausgeschossen. Zwar bekommen Niedriglohn-Bezügerinnen mit der Reform tatsächlich mehr PK-Rente, aber sie müssen diese mit massiv höheren Lohnabzügen bezahlen. Vielleicht verlieren Arbeitnehmer sogar ihren Arbeitsplatz, weil sie für die Arbeitgeberinnen zu teuer werden. 

 

Unglaublich, dass die Umverteilung anstatt reduziert, legitimiert und ausgebaut wird. Die Kompensation für die Reduktion des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent kostet 11 Milliarden Franken. Die eigentlich notwendige Anpassung auf etwa 5,0 Prozent würde wohl weitere 15 Milliarden kosten. Doch trotz dieser Kompensationszahlung, gibt es Rentenreduktionen. Zudem wird die Verwaltung komplexer und teurer und die 2. Säule noch unverständlicher. Und mit den zusätzlichen jährlichen Kosten für die 13. AHV-Rente hat niemand gerechnet. 

 

Eine zweite Chance

Die meisten Stimmbürger orientieren sich bei der komplexen Ausgangslage nach dem Links- oder Rechtsschema. Dagegen müssen Pensionskassenfachleute analysieren, was das kleinere Übel ist: Diese Reform oder keine. Sagt das Volk Ja, sind die Pensionskassen zur Reform gezwungen, was eine enorme Herausforderung sein wird. Gibt es ein Nein bekommen wir eine zweite Chance. Diesmal könnten die Politikerinnen in Zusammenarbeit mit den Fachleuten die elementaren Elemente von BVG21 herausfiltern. 

 

Wichtig und unbestritten sind die moderate Senkung der Eintrittsschwelle, ein flexibler und tieferer Koordinationsabzug sowie die Abflachung der Beitragsstaffelung. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Senkung des Umwandlungssatzes. Er könnte jährlich in kleinen Schritten reduziert werden. Die Kombination der drei Elemente kann eine Rentenkürzung sowie teure und  ungerechte Kompensationen vermeiden. 

 

Drei Reformschritte

Es gibt viele Möglichkeiten eine sanfte, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber erträgliche Reform umzusetzen. Der Vorschlag von Innovation Zweite Säule für moderate Reformschritte ohne Umverteilung ist der folgende: Erstens sollen Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug gesenkt werden – aber weniger stark als bei BVG21. Die Eintrittsschwelle könnte bei 19 845 Franken (67,5% der maximalen AHV-Rente) liegen. Der Koordinationsabzug wäre bei 45 Prozent des AHV-Lohns festgelegt, aber höchstens 19 845 Franken.

Zweitens präferieren wir eine flache Beitragsstaffelung mit moderater Anpassung von bisher 7/10/15/18 Prozent auf 10/12/14/16 Prozent (BVG21: 9/9/14/14). Drittens könnte der Umwandlungssatz im BVG innerhalb von acht Jahren von 6,8 auf 6 Prozent mit 0,1 Prozentpunkten pro Jahr reduziert werden.

 

Gut verdaubare Reformschritte

Auch dieser Reformvorschlag wird von den Linken sicher abgelehnt, sie haben andere Pläne für die 2. Säule. Aber Mitte/Rechts und die Pensionskassenwelt könnten diesen Vorschlag unterstützen. Die Gründe: Arbeitnehmende mit geringen Löhnen, würden von höheren Pensionskassen-Leistungen profitieren ohne mit massiven Lohnkürzungen «bestraft» zu werden. Die Mehrkosten für die Arbeitgeberinnen wären tragbar und die Umverteilung würde nachhaltig reduziert. 

 

Ein paar Jahre nach Einführung könnten weitere moderate Anpassungen vorgenommen werden. Der Koordinationsbetrag kann weiter gesenkt werden, die Beitragsstaffelung noch flacher ausfallen und der Umwandlungssatz auf die versicherungsmathematisch korrekte Höhe angepasst werden. Aber für eine bessere Lösung braucht es ein Nein zur missglückten Reform BVG21.